Ein Kredit beantragen kann grundsätzlich jeder Schweizer Staatsbürger oder Personen mit folgendem Status:
Bewilligung Grenzgänger mit Ausweis G
Bewilligung mit Aufenthaltstitel B
Bewilligung mit Aufenthaltstitel C

Für die Aufnahme eines Kredites der zuvor genannten Aufenthaltsbewilligungen ergibt sich beim Kredit für Grenzgänger, dass dieser Status mindestens 4 Jahre gewesen sein muss. 

Kredit mit Bewilligung B muss der Aufenthalt wenigstens 6 Monate her sein, um einen Kredit beantragen zu können.

Die Aufenthaltsbewilligung C hat derzeit keinerlei Einschränkungen, was Kreditanfrage einfach gestaltet.

Tipp: Werden Ausweisdokumente erneuert, behalten Sie soweit möglich die alten Dokumente bzw. die Ausstellungsdokumente. So kann zu jederzeit nachgewiesen werden, dass man schon besagt Zeit die Bewilligung hält.

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