Wie bei fast jedem Vertrag gibt es zwei Parteien, welche sich über eine Dienstleistung gegen Bezahlung zu offen gelegten Konditionen einig werden. In diesem Falle handelt es sich um einen Kreditvertrag, welcher von einem Kreditnehmer abgeschlossen wird. Der Kreditgeber ist in diesem Beispiel die Bank. 
Der Kreditnehmer hat beim Kreditantrag das Recht auf völlige Transparenz der Kosten, der Zinsen und allen Informationen im Bezug auf diesen Kreditvertrag. Auch eine pünktliche Auszahlung entsprechend der gesetzlichen Frist gehört zu den Rechten des Kreditnehmers. Ein Widerrufsrecht liegt ebenfalls auf der Seite des Kreditnehmers. Auch wenn der Kreditvertrag unterzeichnet wurde, besteht die Möglichkeit den Kreditvertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen.  
Beim Kredit beantragen kommen aber auch Pflichten auf den Kreditnehmer zu. Die Auskunftspflicht, sowie die Wahrheitspflicht sind die obersten Pflichten. Darauf hin stützt sich die Kreditrechnung und die Kreditvergabe. Dann sind da natürlich die Kreditraten, welche Fristgerecht zurückgezahlt werden müssen und genau so eine Informationspflicht im laufenden Kredit. Soweit sich etwas in der persönlichen Lebenssituation ändert, was den Kredit betreffen könnte, ist dies auch dem Kreditgeber mitzuteilen.