Wenn man sich beim Kredit beantragen Gedanken über den ganzen Vorgang macht, hat man doch meist die Versicherung nicht zwangsläufig im Sinn. „Was kann schon passieren“, denkt man sich. Sich Über zu versichern bringt ja auch nichts. Aber was passiert, wenn ich meinen laufenden Kredit nicht mehr abbezahlen kann, aus unverschuldeten Gründen wie zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit. Dieses Schicksal haben gerade in der Corona Krise einige erleben müssen. Den Verlust vom Arbeitsplatz raubt einem Sicherheit und sein regelmässiges Einkommen. Einkommen, mit man auch einen laufenden Kredit abbezahlen sollte.

Hat man sich nun im Kreditantrag für eine Ratenversicherung entschieden, welche nur einen minimalen Anteil des gesamten Beitrags ausmacht, ist man in solchen Fällen abgesichert. Natürlich lohnt sich, den Vertrag durchzulesen, um eventuelle Fristen oder Pflichten einzuhalten. Den Kredit beantragen mit der Ratenversicherung und eine Woche später gekündigt werden, das wird einem nicht gross weiterhelfen. 

Aber was tun, wenn man völlig unverschuldet und ohne Absicherung in die Arbeitslosigkeit rutscht? Wie steht es dann um meinen Kredit und um die Rückzahlung? 
Ein nachträglicher Abschluss einer Versicherung wird wohl nicht möglich sein. Das heisst aber nicht, dass die Parteien nicht hilfsbereit sein können. Es empfiehlt sich umgehend mit dem entsprechenden Kreditinstitut in Verbindung zu setzen um eine gemeinsame Lösung für den laufenden Kredit zu finden.

Was die Ratenversicherung für einen Kredit kostet, lässt sich meist schon im Kreditrechner ablesen. Einfach Option „Versicherung“ mit anwählen und Einsicht erlangen.